Sondervertragspreise für die Versorgung mit Erdgas
Gültig ab 1. Oktober 2009
Die Stadtwerke Osterholz-Scharmbeck GmbH bietet innerhalb ihres Versorgungsgebietes die Versorgung mit Erdgas in Niederdruck zu Sondervertragspreisen an. Soweit nicht anders vereinbart, gelten ergänzend die „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung – GasGVV) vom 26.10.2006“ sowie die „Ergänzenden Bedingungen“ der Stadtwerke.Preisübersicht
| Vertrag | Grundpreis je Zähler und Jahr |
Arbeitspreis je kWh | ||
| Euro netto | Euro brutto | Cent netto | Cent brutto | |
| S | 99,70 | 118,64 | 3,94 | 4,69 |
Die Preise für den Sondervertrag gelten bei Teilnahme am Lastschriftverfahren (Einzugsermächtigung) oder bei Erteilung eines Abbuchungsauftrages. Beim Abbuchungsauftrag erteilt der Auftraggeber/Kunde seinem Kreditinstitut einen schriftlichen Auftrag, Lastschriften der Stadtwerke Osterholz-Scharmbeck GmbH einzulösen. Mit Vertragsunterzeichnung legt der Auftraggeber/Kunde den Stadtwerken die Bestätigung des Kreditinstitutes vor.
Der Sondervertrag hat eine Laufzeit jeweils bis zum 31. Dezember eines jeden Jahres. Der Vertrag verlängert sich anschließend um weitere 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von zwei Monaten zum Laufzeitende schriftlich gekündigt wird.
Überschreitet die Jahresabnahme 250.000 kWh, kann die Stadtwerke Osterholz-Scharmbeck GmbH weitere Sondervereinbarungen treffen.
Der Preis besteht aus einem Grundpreis für die Bereitstellung der Erdgasmenge und die Vorhaltung der Anlage sowie einem Arbeitspreis für die abgenommene Erdgasmenge. Für die Versorgung mit Erdgas zahlt der Kunde ein Entgelt, das errechnet wird aus Grund- und Arbeitspreis.
Die Bruttopreise (ggf. gerundet) enthalten die Erdgassteuer (0,55 Cent/kWh) und die gesetzliche Umsatzsteuer von zurzeit 19 %. Die Abrechnung erfolgt mit den Nettopreisen. Die Umsatzsteuer wird zusätzlich berechnet.
Werden innerhalb eines Abrechnungszeitraumes die Grundpreise oder die Arbeitspreise geändert, so werden der Jahresgrundpreis und / oder die Gasabnahme zeitanteilig errechnet und abgerechnet; bei der Aufteilung der Gasabnahme werden jahreszeitliche Abnahmeschwankungen auf der Grundlage von Erfahrungswerten berücksichtigt. Entsprechendes gilt bei Änderung des Umsatzsteuersatzes.
Die Stadtwerke liefern Erdgas Gruppe L (2. Gasfamilie) nach den jeweiligen Richtlinien der Deutschen Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) G 260. Die Abrechnung des gelieferten Erdgases erfolgt nach den Bestimmungen des DVGW-Arbeitsblattes G 685. Die Energie der gelieferten Erdgasmenge (verbrauchte Menge) in Kilowattstunden (kWh) ergibt sich danach durch Multiplikation des Messergebnisses in Kubikmetern (m3) mit einem Umrechnungsfaktor, der den Abrechnungsbrennwert, die Erdgastemperatur (15 °C), den Umgebungsdruck und den Erdgasdruck am Erdgasdruckregler (22 mbar) berücksichtigt. Der Umrechnungsfaktor kann sich bei Veränderungen der tatsächlichen Parameter entsprechend ändern.
Für Auskünfte stehen unsere Kundenberater gerne zur Verfügung.
Erdgas Sondervertrag 1.Oktober 2009 (64 KB)
Erdgas Sondervertrag 1.April 2009 (64 KB)
Erdgas Sondervertrag 1.Januar 2009 (64 KB)
Erdgas-Sondervertrag 1.April 2008.pdf (33 KB)
Erdgas-Sondervertrag 1.Jan.2008 (33 KB)
Erdgas-Sondervertrag 1.Oktober 2008 (57 KB)
