Stadtwerke bieten Energieausweise an

Ab 2008 muss beim Verkauf oder der Neuvermietung eines Wohngebäudes ein Energieausweis vorgelegt werden. Darin wird auf einen Blick zu erkennen sein, ob es sich um eine sparsame Immobilie oder um eine Energieschleuder handelt. Die Kunden der Stadtwerke Osterholz-Scharmbeck GmbH können sich beim Energieberater über die Pflichten und die verschiedenen Ausweisarten informie-ren.

Verhalten der Bewohner birgt Risiken

Energieausweise können auf zweierlei Weise ausgestellt werden: Grundlage der verbrauchsorientierten Variante ist der Energieverbrauch, den die Bewohner der Immobilie in den letzten Jahren hatten. In diese Werte fließt also auch das Verhalten der Bewohner ein. Wenn diese beispielsweise besonders warme Räume bevorzugten oder bei gekippten Fenstern heizten, so hat dies eine schlechtere Einstufung des Gebäudes zur Folge.
Der bedarfsorientierte Ausweis dagegen betrachtet allein die vorhandene Bau- und Heiztechnik: Aus der Qualität von Heizungsanlage sowie Wärmeschutz wird der Heizwärmebedarf des Gebäudes ermittelt - unabhängig vom Verhalten der Bewohner. Diese Variante ist etwas aufwändiger zu erstellen, schließlich reicht nicht nur ein Blick auf die Heizkostenrechnungen.

Grafische Darstellung des Energiebedarfs

Dargestellt wird in beiden Versionen der Energiekennwert des Gebäudes, der in beiden Versionen grafisch und leicht verständlich in Form einer Farbskala im Energieausweis ausgewiesen wird. Dieser Kennwert wird in der Einheit verbrauchte Kilowattstunden Energie für Heizung pro Quadrat-meter Nutzfläche und Jahr angegeben.


Vergleich zu typischen Gebäuden

Die Farbskala zeigt von grün (wenig) bis rot (viel) die Bandbreite des in der Praxis anzutreffenden Verbrauchs von modernisierten sowie nicht modernisierten Häusern. Das konkret betroffene Gebäude wird mit einem Pfeil gekennzeichnet.
Vorgeschrieben ist ein bedarfsorientierter Energieausweis nur bei Gebäuden mit weniger als fünf Wohneinheiten, die vor 1965 gebaut und seither nicht energetisch saniert wurden. Bei größeren, jüngeren sowie energetisch sanierten Gebäuden besteht eine Wahlfreiheit zwischen beiden Ausweisarten. Laut Stadtwerke haben auch alle Hausbesitzer die freie Wahl, die schon vor dem 1. Juli 2008 einen Energieausweis ausstellen lassen.

Energieausweise sind zehn Jahre lang gültig. Beide Ausweisvarianten werden Hinweise auf Modernisierungsmaßnahmen enthalten, mit denen der energetische Zustand der Immobilie verbessert werden kann. Für manche Hausbesitzer wird die Einführung von Energieausweisen einen Impuls zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden auslösen.

Im Rahmen der Heizungsmodernisierung wird speziell die energiesparende Kombination Gas-Brennwert und Solar zu einer deutlich besseren Einstufung von Altbauten führen - sowohl im Verbrauchs- als auch im Bedarfsausweis.
Seit Anfang September bieten die Stadtwerke ein erweitertes Angebot für Energie-Beratungen. Durch die Kombination mit einer Komfort- und Premium-Energieberatung lassen sich die Ausweiskosten um zweidrittel senken und der Kunde hat gleichzeitig eine umfassende Grundlage für etwaige Modernisierungen und Sanierungen seines Gebäudes.

Donnerstags bis 18 Uhr geöffnet

Informationen zu den Themen Energiesparen und Energieausweise im Kundenzentrum der Stadtwerke, Am Pumpelberg 4. Beratungszeiten: dienstags 10 – 16 Uhr und donnerstags 10 – 18 Uhr, sowie nach Vereinbarung. Tel. 04791 / 80 90 und unter www.stadtwerkeohz.de.
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Online-Tipp

Umfangreiche Informationen zum Thema Strom unter
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