Gute Nachricht für Eigenheimbauherrn
Rückzahlung wegen niedrigerem Mehrwertsteuersatz möglich
Bereits seit Anfang März prüfen die Buchhalter der Stadtwerke Osterholz-Scharmbeck GmbH alte Rechnungen für Neubauten. Es geht um die teilweise Rückerstattung der Mehrwertsteuer für Wasserhausanschlüsse. Ab August 2000 gab es eine steuerrechtliche Neuregelung, seitdem hatten insgesamt 518 Stadtwerke-Kunden eine Rechnung für einen neuen oder verstärkten Wasserhausanschluss mit dem allgemeinen Umsatzsteuersatz von 19 Prozent (bis Ende 2006 waren es 16 Prozent) erhalten. Nach neuester Rechtssprechung wurde nun erneut eine ermäßigte Umsatzsteuerregelung im Sinne der Kunden festgelegt. Genau wie das Trinkwasser selbst, wird sogar rückwirkend wieder die Installation dafür nur noch mit sieben Prozent besteuert.
Eine endgültige Rechtssicherheit über die Anwendung ist für die Kunden und die Stadtwerke noch nicht vorhanden. Letzte Details für die Erstattung sind noch auf höherer Ebene zu klären. Die Stadtwerke sind Mitglied des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) in Berlin. Der BDEW steht in engem Kontakt zum Bundesfinanzministerium (BMF). Nach Angaben des Verbandes wird das BMF in Kürze mit den Finanzministerien der Länder eine Regelung über die detaillierte Anwendung vereinbaren.
Sobald den Stadtwerken die endgültigen Anwendungsbeschlüsse vorliegen, werden die Kunden der Stadtwerke automatisch über die Regelung und die Rückerstattung schriftlich informiert. In der Regel sind bei Einfamilienhäusern Rückerstattungen etwa zwischen 130 und 211 Euro zu erwarten. Die Erstattung wird noch im ersten Halbjahr angestrebt.
Den ermäßigten Steuersatz wenden die Stadtwerke bei neuen Abrechnungen bereits seit einigen Wochen an.
