So leicht bekommen Sie den Anschluss
Zum Schutz der Umwelt muss das Schmutzwasser in den Schmutzwasserkanal eingeleitet werden, wenn vor dem Grundstück ein entsprechender Kanal vorhanden ist. Für die Beseitigung des Niederschlagswassers ist der Grundstückseigentümer selbst zuständig. Liegt ein Regenwasserkanal vor dem Grundstück, so kann das Niederschlagswasser, eventuell mit Einschränkungen, eingeleitet werden. Der Grundstückseigentümer kann aber auch das Wasser auf dem eigenen Grundstück beseitigen (in der Regel versickern). Eine Ableitung auch von größeren Mengen auf Nachbargrundstücke oder auf öffentliche Flächen ist nicht erlaubt.
Soll oder muss ein Anschluss an das Kanalnetz erfolgen, ist vorab ein Entwässerungsantrag zu stellen.
Hausanschluss-Kosten
Die Kosten sind abhängig von den örtlichen Gegebenheiten und werden nach dem tatsächlichem Aufwand berechnet.
Kostenlose Beratung
Gerne informieren Sie unsere Fachleute über den besten Weg zum Abwasseranschluss.
Harm Spieker
Technischer Kundenberater Abwasser
Tel. 04791 / 809 531
Kontakt
Wenn kein Schmutzwasserkanal vorhanden ist?
Gibt es vor dem Grundstück keinen Schmutzwasserkanal, muss eine Kleinkläranlage gebaut werden. Das gereinigte Abwasser ist dann in ein offenes Gewässer oder in das Grundwasser einzuleiten. Der in den Kleinkläranlagen anfallende Fäkalschlamm wird im Auftrag abgesaugt und zum Klärwerk gebracht. Die Abfuhrmenge richtet sich nach der Intensität der Benutzung.
Vor dem Einbau einer Kleinkläranlage ist ein Antrag bei der Unteren Wasserbehörde des Landkreises zu stellen.
In Ausnahmefällen kann das Schmutzwasser in einer abflusslosen Sammelgrube aufgefangen werden; es wird dann abgesaugt und zum Klärwerk gebracht.
Auch hier ist ein Antrag erforderlich, den Sie bitte bei uns einreichen.
Entsorgungskosten
Die Gebühren für die Abfuhr von Fäkalschlamm und aus abflusslosen Sammelgruben richten sich nach der abgefahrenen Menge.
| Entsorgungs-Gebühren | ||
| Fäkalschlammabfuhr |
€/m³ |
66,60 |
|
Abfuhr aus abflusslosen |
€/m³ |
25,25 |
|
Bei Anlieferung durch Landwirt |
€/m³ |
14,70 |
|
Stand: 01.01.2010 | ||
Die Entsorgungsgebühren unterliegen nicht der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Alle Angaben ohne Gewähr.
Kontakt
Landkreis Osterholz
Untere Wasserbehörde
Osterholzer Straße 23
27711 Osterholz-Scharmbeck
Tel. 04791 / 930 0
info@landkreis-osterholz.de
Stadtwerke Osterholz-Scharmbeck GmbH
Sandra Wendler
Technischer Kundenberater Kleinkläranlagen / Abflusslose Sammelgruben
Tel. 04791 / 809 534
Weitere Informationen und Unterlagen
Einfach anklicken und als pdf-Datei herunterladen.
- Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Osterholz-Scharmbeck
- Hinweise für die Kanalherstellung in Eigenleistung
- Antrag Entwaesserung.pdf
- Anlage zum Entwässerungsantrag
- Anschlussmeldung
